Speisekarten ähneln einem Vertrag, sie enthalten die Konditionen, die das Verhältnis zwischen Gast und Gastgeber definieren. Sie sichern den Betrieb hinsichtlich seines Speisenangebotes und seiner Preise rechtlich ab. Durch die zunehmende Deklarationspflicht nimmt das „Kleingedruckte“ auf der Speisekarte zu und sie mutiert dadurch auch optisch immer mehr zu einem Vertrag.
